12.10.2004 - Hamburg Vertrauen ist gut, ein Vertrag ist beim Autokauf besser. Denn damit lässt sich später am sichersten beweisen, was der Verkäufer versprochen hat - und was im Zweifel nicht. Dazu zählen insbesondere Angaben zur Laufleistung, Unfallvorschäden und Nutzung des Fahrzeugs.
Achtung! Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Autoverkauf. Der in diesem Vertrag enthaltene Ausschluß der Gewährleistung ("gekauft wie gesehen") ist beim Unternehmer-Verkauf nicht zulässig und daher unwirksam. Als Unternehmer gelten nicht nur Autohändler, sondern alle Unternehmer. Also auch der Transporter des Handwerksmeister und die Limousine des Zahnarztes können als Geschäftswagen nicht unter Gewährleistungsausschluß verkauft werden. Im Gegenteil: Es gilt ein mindestens einjähriges Gewährleistunsgrecht auf Mängel, die erst nach dem Kauf zutage treten.
Zusammen mit dem Muster-Kaufvertrag bekommen Sie eine Veräußerungsanzeige gegenüber der Versicherung und Zulassungsstelle. Wer auf Nummer sicher gehen will, verkauft seinen Wagen nur abgemeldet oder meldet das Auto zusammen mit dem Käufer um. Denn solange das Fahrzeug noch auf den Namen des Verkäufers zugelassen ist, zahlt dieser noch Steuer und Versicherung.
Den Muster-Kaufvertrag samt Bescheinigungen für Versicherung und Zulassungsstelle erhalten Sie zum Preis von 0,98 Euro über unser Heftarchiv. Klicken Sie auf diesen Link, und Sie gelangen zum Download der PDF-Datei. Den Kaufvertrag können Sie dann bequem ausdrucken - wann immer und so oft Sie wollen.