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Extremismus | 31.01.2005 16:57 Uhr

Kaum Chancen für neues NPD-Verbotsverfahren


Kaum Chancen für neues NPD-Verbotsverfahren
Berlin - Bund und Länder stehen einem neuen NPD- Verbotsverfahren trotz der überraschenden Ermunterung der höchsten Verfassungsrichter weiter ablehnend gegenüber. Es wäre "ein Desaster, wenn ein erneuter Antrag scheiterte", sagte der Sprecher des Innenministeriums, Rainer Lingenthal, am Montag in Berlin.

"Und diesen Triumph will diesen Elementen von der NPD niemand gönnen." Besonders deutliche Kritik an den Richtern kam von der SPD. Der Verbotsantrag 2003 war an einem zentralen Punkt gescheitert: der Praxis, die rechtsextreme Partei durch V-Männer der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern beobachten zu lassen, die zugleich NPD-Funktionäre waren. Offenkundig wurde diese Praxis, weil solche V-Leute als Zeugen benannt wurden.

An der Beobachtungspraxis hat sich im Grunde nichts geändert, so dass ein neuerliches Scheitern absehbar scheint. Gleichwohl hatten jetzt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, und dessen Vize Winfried Hassemer der Politik indirekt neue Verbotsanträge nahe gelegt.

Die SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter sagte, man habe diese Aussagen "mit Erstaunen" zur Kenntnis genommen. Nach Beratungen von SPD-Präsidium und Parteirat sprach er von einem "sehr ungewöhnlichen" Vorgang. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, gab einem neuen Verbotsantrag keine Chance. Das Verfahren "ist wegen der V-Mann-Problematik gescheitert". Daran habe sich nichts geändert, sagte er der Wochenzeitung "Rheinischer Merkur".

Das Bundesinnenministerium halte die NPD zwar nach wie vor für verfassungsfeindlich, sagte Lingenthal. Die Entscheidung von 2003, als die Verbotsanträge an einer Minderheit der Verfassungsrichter gescheitert waren, mahne aber zur Skepsis.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte der dpa, nach den Äußerungen der Richter könne man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. "Aber ich weise darauf hin, dass sich die Sach- und Rechtslage in den vergangenen zwei Jahren nicht verändert hat... Eine Neuauflage des Verbotsverfahrens kommt nur in Betracht, wenn man ganz sicher sein kann."

Thüringens Regierungschef Dieter Althaus (CDU) sagte, jetzt müssten die Juristen prüfen, ob die Sachverhalte gerichtsfest seien. "Ich bin da sehr skeptisch." Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) sagte der dpa, selbst ein Erfolg werde das Problem nicht lösen. "Die könnten, selbst wenn sie verboten wären, relativ schnell unter anderem Namen ihre wirren und verabscheuungswürdigen Aktivitäten fortsetzen."

Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach, unterstrich seine Skepsis: "Ich sehe keine grundsätzlich neue prozessuale Lage gegenüber 2002 und 2003", sagte er der "Welt" (Montag). CDU-Generalsekretär Volker Kauder forderte allerdings die Bundesregierung auf, die Möglichkeit eines neuen Verbotsantrages zu prüfen.

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, hält das Risiko, dass ein neues Verfahren erneut scheitert, für zu hoch. Das Verfassungsgericht habe seine Rechtsauffassung nicht geändert, wonach eine umfassende Beobachtung der NPD einem Verbotsverfahren entgegenstehe, sagte er im NDR. Die Verfassungsschutzämter hielten an ihrer Beobachtungspraxis fest. Grünen-Chefin Claudia Roth warnte: "Es gäbe nichts Schlimmeres, als ein zweites Mal zu scheitern." PDS-Chef Lothar Bisky sagte, ein Verbot der NPD würde das Problem des Rechtsextremismus nicht lösen.

Die FDP steht einem neuen Verfahren ebenfalls skeptisch gegenüber. Der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Max Stadler, sagte im InfoRadio Berlin, die Aussage Papiers, wonach die Einstellung des Verfahrens 2003 keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge gewesen sei, höre sich "tatsächlich wie eine Einladung an". Doch sollte man nur dann nach Karlsruhe gehen, wenn sichere Aussicht auf Erfolg bestehe. "Das kann ich nicht sehen."



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