Wer die Bedeutung der folgenden drei Stichworte kennt, weiss schon fast alles über die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen
Haushalt / Betrieb
Die Empfangsgebühren werden pro Haushalt bzw. Betrieb bezahlt, nicht etwa pro Gerät. Familien, Wohngemeinschaften oder Paare, die im selben Haushalt leben, bezahlen die Gebühren nur einmal. Betriebe bezahlen pro Standort.
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Gerät
Gemeint sind alle Geräte, mit denen es technisch möglich ist, Radio- und/oder TV-Programme zu empfangen. Neben den herkömmlichen Radio- oder TV-Geräten fallen darunter auch Autoradios, Handys etc. - und unter gewissen Voraussetzungen auch Computer.
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Melde- und Gebührenpflicht
Die beiden Pflichten sind im Radio- und Fernsehgesetz geregelt. Es geht davon aus, dass sich die KonsumentInnen von sich aus bei Billag anmelden, wenn sie ein betriebsbereites Gerät haben.
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